Die Vorschriften des Kapitels 8.4 ber die berwachung der Fahrzeuge gelten fr alle Stoffe unabhngig von der Masse. Die Anwendung dieser Vorschriften ist jedoch nicht erforderlich, wenn:

a) das Ladeabteil nach der Beladung verschlossen ist oder die befrderten Versandstcke auf andere Weise gegen jedes unrechtmige Entladen geschtzt sind und

b) die Dosisleistung an jeder erreichbaren Stelle der Fahrzeugoberflche 5 Sv/h nicht berschreitet.

Auerdem mssen diese Gter, sofern sie den Vorschriften des Abschnitts 1.10.3 unterliegen, in bereinstimmung mit dem Sicherungsplan des Unterabschnitts 1.10.3.2 stndig so berwacht werden, dass bswillige Handlungen verhindert und der Fahrzeugfhrer sowie die zustndigen Behrden bei Verlusten oder Feuer alarmiert werden.